18.06.2010:
Firmenwagen kann nicht aus wirtschaftlichen Gründen eingezogen werden

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Dienstfahrzeug aus wirtschaftlichen Gründen entziehen kann, ist unwirksam.


Verhandelt wurde ein Fall, in dem einer Arbeitnehmerin ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wurde. Im entsprechenden Vertrag war ein Passus enthalten, nach dem der Arbeitgeber die Überlassung aus wirtschaftlichen Gründen widerufen konnte. Dies sollte durch "geeignete jährliche Maßnahmen" übeprüft werden.


Die Arbeitnehmerin fuhr statt der prognostizierten 49.500 nur 29.450 Kilometer im Jahr mit dem Fahrzeug. Daraufhin widerrief der Arbeitgeber die Vereinbarung unter Berufung auf die Wirtschaftlichkeitsklausel.


Das BAG entschied, dass die bemängelte Klausel unwirksam sei, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige (§ 307 Absatz 1 BGB). Für ihn sei aus der Formulierung nicht erkennbar, wann der Arbeitgeber die wirtschaftlichen Gründe als nicht vorliegend ansieht. (BAG, 13.4.2010 - 9 AZR 113/09)