Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber nicht fordern, dass eine um 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit so verteilt wird, dass im Wechsel ein Monat gearbeitet wird und ein Monat arbeitsfrei ist. Der Wunsch nach Verringerung muss sich im Rahmen des bisher praktizierten Arbeitszeitmodells bewegen, bei dem in aller Regel die Arbeitswoche den Bezugsrahmen bildet. Deshalb kann die Arbeitszeit nur innerhalb der Arbeitswoche abweichend verteilt werden (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.11.2009)