Bei einer Erkrankung über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine private Dienstwagennutzung. Dies gilt zumindest vorbehaltlich anderer arbeitsvertraglicher Vereinbarungen, so das Landesarbeitsgericht Baden-Würtenberg in seinem Urteil vom 27.7.2009. Ein Beschäftigter hatte geklagt, weil sein Arbeitgeber von ihm die Herausgabe des Firmen-Pkws verlangt hatte. Der Kläger war über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus arbeitsunfähig. In seiner Klage verlangte er eine Nutzungsausfallentschädigung und berief sich aus ähnliche Regelungen etwa zum Mutterschutz. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass ihm keine Entschädigung zustehe. Das Recht zur Privatnutzung des Dienstwagens sei Teil des dem Arbeitnehmer geschuldeten Gehalts. Nach sechswöchiger Krankschreibung sei der Arbeitgeber nicht mehr zur Gehaltszahlung verpflichtet. Damit entfalle auch die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs. Abweichende Regelungen müssten beide Parteien in gesonderten Vereinbarungen festlegen.