Rauchen gefährdet den Arbeitsplatz - zumindest, wenn ein Arbeitnehmer seine Rachpausen nicht offiziell angibt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Duisburger Arbeitsgerichtes. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage einer Raucherin ab, die trotz Abmahung wiederholt Pausen im Raucherraum verbracht hatte, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen. Als in den Folgetagen auch die Korrekturbelege ausblieben, wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen. Zu Recht, sagten die Richter. Begründung: Auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung sei eine gravierende Vertragverletzung, die das Vertrauenverhältnis zum Arbeitgeber zerstöre.
Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 14.09.2009 (Az: 3Ca 1336/09)