17.09.2009:
Weihnachtsgeld

Hat ein Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern per Formulararbeitsvertrag vereinbart, dass auf freiwilliger Basis Weihnachtsgeld gezahlt wird, dass aber auch durch wiederholte Zahlungen kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird, so kann auch aus "Betrieblicher Übung" ein solcher Anspruch nicht entstehen. Will der Arbeitgeber aussetzten, so genügt es, wenn er der üblichen Gehaltsabrechnung ein entsprechendes Schreiben beifügt; er muss seine Entscheidung also nicht früher ankündigen. Dass dies dann für die Beschäftigten "überraschend" kommt, hat keine Bedeutung.


(Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 219/08)